Wie in der Wirtschaft insgesamt, gab es auch im Handwerk 1997 einen weiteren Höchststand bei den Unternehmensinsolvenzen. Die Zuwachsraten gegenüber dem Vorjahr waren jeweils niedriger als 1996. Nach Auskunft des Statistischen Bundesamtes sind die verfügbaren Zahlen zum Insolvenzgeschehen im Handwerk zu niedrig. Die Amtsgerichte weisen Handwerkspleiten nur aus, wenn dies aus ihren Unterlagen eindeutig hervorgeht. Ein Abgleich mit der Handwerksrolle findet nicht statt.
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