Das Deutsche Holztreppeninstitut (DHTI) lädt am Mittwoch, den 14. Mai 2014, zur Holztreppentagung nach Fulda ein. Themenschwerpunkt ist das Regelwerk „Handwerkliche Holztreppen“. Die Vorschriften sind seit einem Urteil vom Bundesgerichtshof im März 2013 allgemein anerkannt. Da es sich allerdings um offene Regeln handelt, bleibt viel Interpretationsspielraum. Vor diesem Hintergrund befasst sich die Holztreppentagung in diesem Jahr mit folgenden konkreten Themen:
– Das Regelwerk als allgemein anerkannte Regel der Technik: Die wichtigsten Vorgaben des Regelwerkes und die wichtigsten Regeln zu Abweichungen hinsichtlich der Stufen- und Wangendimensionierung; erste Erfahrungen mit der ETA „DHTI-Wangentreppe gestemmt“ (Schreinermeister Josef Ries, DHTI-Vorsitzender)
– Inhalt und wesentliche Aussagen des BGH-Urteils vom 7. März 2013 (Dr. iur. Mark Seibel, Richter am OLG Hamm/Siegen)
– Treppenbefestigung auf und durch den Estrich: Unterscheidung der einzelnen Estricharten, Lösungswege (Estrich- und Fliesenlegermeister Claus-Dieter Maas, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, Obmann des Arbeitskreises Schnittstelle Fliesen- und Steinböden beim Bundesverband Estrich und Belag)
– Erweiterung der ETA „DHTI-Wangentreppe gestemmt“, insbesondere auf eine nutzbare Laufbreite von 100 cm bei einer Materialstärke von 44 mm (Prof. Dr. Ing. Robert Kanz, Fachhochschule Wiesbaden, Mitglied im DIN-Normen-Ausschuss)
– Holztreppen im öffentlichen Raum: Anforderungen des Arbeits- und Unfallschutzes, insbesondere in Kindergärten (Dipl. Ing. Wolfgang Heer, Geschäftsführer TSH GmbH)
Die Teilnahmegebühr beträgt 160 Euro inkl. MwSt., bei Zahlungseingang bis zum 16. April 110 Euro. (nr)
Das vollständige Programm finden Sie hier.
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